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talien verschärft Gesetz gegen falsche Online-Bewertungen: Neue Rechte für Unternehmen – Risiken für Verbraucher?

4. Juli 2025

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Mit Wirkung zum Sommer 2025 hat Italien als eines der ersten EU-Länder ein umfassendes Gesetzespaket zur Regulierung von Online-Bewertungen verabschiedet. Ziel ist es, Unternehmen vor rufschädigenden und manipulierten Rezensionen zu schützen – insbesondere in der Tourismus- und Gastronomiebranche.

Das sogenannte „Decreto PMI“ (Gesetz zur Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen) enthält erstmals spezielle Vorschriften zur Authentifizierung, Nachprüfbarkeit und Löschung von Rezensionen. Gleichzeitig wirft die Maßnahme juristische Fragen auf – etwa in Bezug auf die Meinungsfreiheit, Verbraucherschutz und Plattformhaftung.

Rechtlicher Hintergrund

Bereits mit der Umsetzung der EU-Omnibus-Richtlinie (2019/2161) in nationales Recht wurde in Italien 2023 ein erster Schritt zur Bekämpfung von irreführenden Bewertungen unternommen. Nun geht der italienische Gesetzgeber deutlich weiter.

Laut dem italienischen Ministerrat zielt das neue Gesetz darauf ab, „gezielte digitale Rufschädigung“ zu unterbinden und die Echtheit und Verlässlichkeit von Rezensionen im E-Commerce und Tourismus sicherzustellen. (Quelle: Agenda Digitale, 2025)

Wichtige Inhalte des Gesetzes

Die neuen Regelungen, die im Juli 2025 in Kraft getreten sind, umfassen folgende Kernpunkte:

✅ Verifizierte Bewertungen

Bewertungen dürfen nur noch von Nutzer:innen abgegeben werden, die einen echten Kauf oder eine tatsächliche Dienstleistung nachweisen können. Plattformen müssen einen entsprechenden Prüfprozess implementieren.

✅ Identitätsprüfung

Bewertungsportale müssen künftig eine sichere Authentifizierung der Bewertenden sicherstellen. Anonyme oder pseudonyme Bewertungen sind nur noch unter engen Voraussetzungen zulässig.

✅ Gegendarstellung und Löschung

Unternehmen haben ein ausdrückliches Recht auf:

  • Gegendarstellung bei negativen Bewertungen (hervorgehobene Darstellung),
  • Löschung bei nachweislich falschen, beleidigenden oder nicht themenbezogenen Inhalten innerhalb von 15 Tagen.

(Quelle: DLA Piper Italy – Innovation Law Update, Februar 2025)

✅ Sanktionen und Bußgelder

Die italienische Wettbewerbsbehörde AGCM darf bei Verstößen durch Unternehmen oder Plattformen Geldbußen bis zu 10 Mio. € verhängen. Zusätzlich kann die Medienaufsicht AGCOM technische Vorgaben zur Authentifizierung erlassen.

(Quelle: ANSA.it, Januar 2025)

Juristische Bewertung: Schutz oder Einschränkung?

Aus rechtlicher Sicht ist das neue Gesetz ein Schritt hin zu mehr Rechtssicherheit im Online-Reputationsmanagement. Unternehmen erhalten erstmals einen gesetzlich normierten Abwehranspruch gegen rufschädigende Inhalte – unabhängig von zivilrechtlichen Persönlichkeitsrechtsklagen.

Gleichzeitig sind jedoch verfassungs- und europarechtliche Fragen offen:

  • Wie wird die Meinungsfreiheit der Verbraucher:innen gewährleistet?
  • Welche Haftung trifft Plattformbetreiber, wenn sie Bewertungen zu Unrecht löschen?
  • Wird der neue Prüfaufwand mit dem Haftungsprivileg nach Art. 14 der E-Commerce-Richtlinie vereinbar sein?

Vergleich mit deutschem Recht

Auch in Deutschland bestehen rechtliche Möglichkeiten zur Entfernung unwahrer Bewertungen (z. B. über § 823 Abs. 1 BGB i. V. m. § 1004 BGB analog). Allerdings fehlt hier bislang ein gesetzlich verankertes Gegendarstellungsrecht oder eine Pflicht zur Authentifizierung auf Plattformseite.

Ein vergleichbares Gesetz in Deutschland wird derzeit diskutiert – mit Blick auf eine mögliche EU-weite Harmonisierung.

Fazit und Handlungsempfehlung

Das italienische Gesetz markiert eine bedeutende Entwicklung im Spannungsfeld zwischen digitalem Verbraucherschutz und Unternehmensinteressen. Für Unternehmen in Italien (und mittelfristig auch in anderen EU-Ländern) lohnt es sich, Bewertungsprozesse juristisch zu prüfen und ggf. strukturell anzupassen.

Unsere Kanzlei berät Sie gerne bei folgenden Fragen:

  • Wie können Sie sich gegen falsche oder rufschädigende Bewertungen wehren?
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